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Finanzierungen
Finanzlexikon

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Abtretung

Schriftliche Übereinkunft zur Überlassung von Forderungen bzw. Vermögenswerten eines Kreditnehmers zur Besicherung eines ihm von der Bank gewährten Kredites. Überlassung aller Rechte, Verfügungsgewalten sowie Übergabe des Vermögensnachweises (z.B. Original-Versicherungspolizze).

Add On - Faktor

Bank interne, prozentuelle Festlegung der Kurs-Volatilität einer Fremdwährung zur kalkulatorischen Absicherung eines eventuellen Währungsrisikos im Zuge einer Kreditvergabe.

"Add On" - Faktor bis 11.07.2003:
CHF: + 5%
JPY: + 20%

"Add On" - Faktor ab 12.07.2003:
CHF / JPY: + 15%

Akzept

* lat. accipere: annehmen
Annahme eines Wechsels als Zahlungsverpflichtung für den Bezogenen durch dessen Unterschrift.

Annuität

* lat. annus: Jahr
Jährliche, während der gesamten Darlehenslaufzeit gleichbleibende Rückzahlung einer Darlehensschuld, schrittweise Abnahme des Zinsenanteiles und Zunahme des Tilgungsanteiles.

Antizipativ

* lat. anticipare: vorwegnehmen
Verzinsung im vorhinein – Verzinsungsmethode meist bei Garantiekrediten angewandt.

Aufsandungserklärung

Schriftliche Erklärung, dass der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist (Grundbuchseintragungen wurden früher mit Tinte vorgenommen und zum Schutz vor dem Verwischen mit feinem Sand bestreut).

Aufschlag

anteilige Ertragskomponente der Bank am Gesamtzinssatz einer indikatorgebundenen Verzinsung (z.B. 3-Mo-EURIBOR + Aufschlag = Gesamtzinssatz).

Ausgangszinssatzg

Nach Ablauf einer Fixzinssatzperiode kann entweder eine neue Zinsfixierung vereinbart oder ein variabler Zinssatz gewählt werden.
Bereits bei Vertragsabschluss wird die Vorgangsweise zur Berechnung des variablen Zinssatzes nach Ablauf einer Fixzinsperiode festgelegt. Der schon in dieser Kreditvereinbarung festgelegte Ausgangszinssatz, der während der vereinbarten Fixzinsperiode noch keine Auswirkung auf die tatsächliche Verzinsung des Kredites hat, wird während der gesamten Kreditlaufzeit einschließlich der Fixzinsperiode gemäß der Rechenmethode für variabel verzinste Kredite angepasst.
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Bankwesengesetz (BWG)

Rechtlicher Rahmen des Bankgeschäftes in Österreich.
Verpflichtung aller Banken, einen Ausdruck (BWG-Aushang) der für den Geschäftsverkehr mit Kunden, maßgeblichen Zinsen und Spesen zur allgemeinen Einsichtnahme in den Bankräumlichkeiten auszuhängen.

Bearbeitungsspesen

Einmalige Abgeltung des Bearbeitungsaufwandes des Kredit-/Darlehensgebers. Diese werden anlässlich der Kredit-/Darlehenseinräumung verrechnet und vom Kredit-/Darlehensbetrag in Abzug gebracht.

Blankowechsel

Wechsel, der nur das Akzept des Zahlungspflichtigen enthält. Er wird u.a. bei Kreditvergaben durch die Bank verwendet und ist mit einer Wechselerklärung (Widmungserklärung) verbunden. Der Zweck liegt in der schnelleren gerichtlichen Geltendmachung von „notleidenden“ Kreditforderungen.
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Darlehen

* "darleihen" - leihweise überlassen
Ausleihung eines bestimmten Geldbetrages an den Darlehensnehmer. Das Geschäft "Realvertrag" ist erst ab Unterfertigung des Darlehensvertrages und durch "reale" Auszahlung des Darlehensbetrages rechtskräftig. Die Rückzahlung eines Darlehens erfolgt durch Annuitäten.

Dekursiv

* lat. decursivus: herablaufend
Verzinsung im nachhinein – die übliche Verzinsungsmethode.

Devisenausländer

Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland und keinem länger als 3 Monate dauernden ununterbrochenen Aufenthalt im Inland.

Deviseninländer

Personen mit ständigem Wohnsitz im Inland bzw. Personen, die sich ununterbrochen länger als 3 Monate im Inland aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben.
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EURIBOR

* Euro Interbank Offered Rate
Referenzzinssatz für den Geldmarkt der Euroländer gebildet aus dem Durchschnitt der Zinssätze von 57 repräsentativen Banken (Interbankhandel).

Effektivzinssatz

Der gemäß BWG ausgezeichnete Zinssatz für einen Privatkredit. Der Effektivzinssatz stellt im Gegensatz zum Nominalzinssatz die tatsächliche Belastung des Kunden unter Einrechnung der Bearbeitungsgebühr und der kalendermäßigen Zinsenberechnung dar.

Einheitswert

Der vom Finanzamt für die Steuerbemessung (z.B. Erbschaftssteuer) gültige Wert eine Liegenschaft bzw. eines Objektes. Der Einheitswert liegt meist beträchtlich unter dem Verkehrswert.

Eintragungsgebühr

Die Einverleibung eines Pfandrechts ob einer Liegenschaft im Grundbuch wird durch das jeweils zuständige Bezirksgericht/Grundbuchsamt vorgenommen. Für die Intabulation wird seitens des Grundbuchsamtes eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,2% des Pfandrechtes samt Nebengebührensicherstellung (Bemessungsgrundlage) eingehoben.
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Fixzins-Kredit/-Darlehen

Kredite/Darlehen, die von der Bank mit fixem Zinssatz über vereinbarte Laufzeit vergeben werden.
Da die Refinanzierung seitens der Bank ebenfalls mit fixem Zinssatz und gleicher Laufzeit erfolgt, ist eine vorzeitige Kredit/Darlehens-Rückzahlung (auch Teiltilgung) während der Fixzinsvereinbarung nicht vorgesehen (in Ausnahmefällen nur unter Anrechnung einer Pönale - Rückzahlungsprovision - möglich).
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Geldmarkt

Markt für kurzfristige Veranlagungen bzw. Finanzierungen (Interbankhandel). Die häufigsten Fristen: Taggeld, 1,2,3,6,12 Monate.

Gesamtbelastung

Die Gesamtbelastung entspricht der Summe der über die Kreditlaufzeit geleisteten Tilgungs- und Zinszahlungen ohne Berücksichtigung der Kontoführungsgebühr, aber inklusive der mit der Finanzierung in Zusammenhang stehenden fremden Kosten, wie z.B. Rechtsgebühr, Grundbucheintragungsgebühr ect.

Grundbuch

Von den Bezirksgerichten geführtes, öffentliches Liegenschaftsregister.
- Einsichtnahme: uneingeschränkt für jedermann.
- Eintragungsprinzip: wirksame Rechte können durch Eintragung (Intabulation) erworben, übertragen, beschränkt oder aufgehoben werden.
- Gliederung der Eintragungen: die Liegenschaften sind nach Gerichtsbezirken (GB) und Katastralgemeinden (KG) und einer fortlaufenden Einlagezahl (EZ) geordnet.
- Bestandteile einer Grundbuchseinlage:
- Gutbestandsblatt (A-Blatt): eindeutige Identifizierung der Liegenschaft (EZ, Größe, ev. Adresse), Rechte (Wegerecht etc.) und der Verpflichtungen (Straßenbau, Strom, etc.).
- Eigentumsblatt (B-Blatt): eindeutige Identifizierung des Eigentümers (Name, Geb.Dat., etc.), Verfügungsbeschränkungen (Minderjährige, etc.).
- Lastenblatt (C-Blatt): alle belastenden dinglichen Rechte (Pfandrecht, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Belastungs-, Veräußerungsverbot, etc.).

Grundbuch-Auszug

Die Abfrage und Erstellung eines aktuellen Grundbuchs-Auszuges ist kostenpflichtig.

Grundbuch-Gesuch

Eingaben an das Bezirksgericht/Grundbuchsamt haben in Form eines gebührenpflichtigen Gesuches zu erfolgen. Diese Abgabe wird nunmehr direkt an das jeweilige Bezirksgericht/Grundbuchsamt abgeführt (ehemals Gerichtskostenmarken).

Grunderwerbssteuer

Fällt beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken/Immobilien an. Die Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis (zuzüglich übernommener Lasten -Hypothekarverpflichtungen). Der Steuersatz ist 3,5 % (bzw. 2,0% bei Verkäufen an nahe Verwandte).
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Hypothek

* griech. hypo-theke: Unterlage, Unterlegung, Grundlage.
Ein im Grundbuch mit einer bestimmten.
Rangordnung eingetragenes Pfandrecht an einer Liegenschaft.
Die gebührenpflichtige Eintragung ist in zwei Formen möglich:
Festbetragshypothek (Darlehenshypothek):
Eingetragen ist der gewährte Darlehensbetrag, zuzüglich definierter Zinsen, Verzugszinsen und betraglich festgelegter Nebengebühren. Die Festbetragshypothek ist nicht wieder ausnützbar und kann auf künftige/weitere Darlehen nicht übertragen werden.
Höchstbetragshypothek (Kredithypothek):
Eingetragen ist ein Höchstbetrag/Höchstforderung (i.d.R. bis zu 130% des Kreditbetrages), der immer wieder zur Besicherung von weiteren, neu eingeräumten Krediten herangezogen werden kann.
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Interbankrate

Zinssatz für Kreditgeschäfte zwischen Banken (EURIBOR, LIBOR).
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Kontoführung

Abgeltung des Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwandes des Kreditgebers für die Kontogestion.

Konvertierungsspesen

0,275% Provision vom Konvertierungsbetrag (mind. EUR 3,63) + Fixspesen EUR 5,81. Basis ist der jeweilige Konvertierungsbetrag (Kreditbetrag oder Zinsenrate).

Kredit

Konsensualvertrag = übliche Form des Vertrages, der durch Willensübereinstimmung zustande kommt (im Gegensatz dazu Darlehen = Realvertrag).

Kreditschutzverband

Gesellschaft, an die Kreditinstitute Daten von Kreditvergaben an ihre Kunden sowie vakante Rückzahlungsrisken bei bestehenden Krediten melden.
Vor jeder Kreditvergabe wird seitens des kreditgewährenden Institutes der aktuelle Status von Kreditverpflichtungen des Kunden abgefragt.
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LIBOR

* London Interbank Offered Rate
Zinssatz, den internationale Großbanken in London für den Geldmarkt anbieten.

Legalisierungsspesen

Zu entrichtender Kostenersatz für die notarielle/gerichtliche Beglaubigung von Unterschriften, z.B. erforderlich bei Grundbuchsurkunden.

Legitimierung

Zur Überprüfung der Identität eines Kunden sind folgende Dokumente geeignet:
- amtlicher Lichtbildausweis, Reisepass, Personalausweis, Führerschein.
- Dienstlegitimation mit Lichtbild, ausgestellt von einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B.: Kammer,Ministerium).
Bei ausländischen Dokumenten wird grundsätzlich nur der Reisepass - kein Führerschein - akzeptiert.
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Monatliche Pauschalrate

Dient zur laufenden Tilgung eines Kredites/Darlehens.
Setzt sich zusammen aus dem fälligen Zinsendienst und einer anteiligen Kapitaltilgung.

Monatliche Zinsenrate

Grundsätzlich quartalsmäßiger Zinsenabschluss bei endfälligen Krediten/Darlehen.
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Nicht-revolvierender Kredit

* lat. revolvere: zurückrollen, zurückdrehen.
Der zur Verfügung gestellte Kreditbetrag kann nur einmal zur Gänze ausgenützt werden. Während der Kreditlaufzeit zurückgezahlte Kreditteile - Ratenzahlung oder Teiltilgung - können nicht wieder in Anspruch genommen werden.

Nominalzinssatz

jährlicher Zinssatz ohne Berücksichtigung von Nebenkosten und Abrechnungsperiode.
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Parifizierung

* lat. par: gleich ; facere: machen.
Verfahren zur Feststellung des Nutzwertes bei Eigentumswohnungen.
Es wird der Anteil jeder Wohnung am Wert der gesamten Liegenschaft/Anlage ermittelt und in Bruchteilen ausgedrückt. Die Parifizierung ist Voraussetzung für die Eintragung der einzelnen Wohnungseigentümer ins Grundbuch mit der genauen Wohnungsbezeichnung (Top Nr.) und dem jeweiligen wertmäßigen Anteil.

Pfandbestellungsurkunde

* lat. pactum: Vertrag; Übereinkunft, Bedingung
Urkunde, mittels der die Eintragung einer Belastung (Pfandrecht) ob einer Liegenschaft einverleibt/intabuliert werden kann.

Pfändbarer Bezug

Jener Betrag, der aufgrund der aktuellen Verordnung zum Lohnpfändungsgesetz bei Zahlungsverzug eines Kreditschuldners gepfändet werden darf.

Promesse

* franz. Promesse: Versprechen; Zusage
Schriftliche Zusage einer Bank, einem Kunden einen Kredit in bestimmter Höhe, Laufzeit und zu bestimmten Konditionen innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zu gewähren - vorausgesetzt, dass sich die zum Zeitpunkt der Promesse vorliegenden Daten und Fakten (Kundenbonität und Sicherheiten) nicht gravierend verändert haben.

Provision

Die für die Ausführung einer Devisentransaktion, im Auftrag des Kunden, von der Bank berechneten, betragsabhängigen Gebühren.

Pönale (Rückzahlungsprovision)

Im Kredit/Darlehensvertrag vereinbarte Zahlung (meist in Prozentsätzen), die seitens des Kredit/Darlehensnehmers bei vorzeitiger Rückzahlung unter Nichteinhaltung der vereinbarten Kündigungszeiträumen bzw. Fixzinslaufzeiten zu leisten ist.
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Rangordnung

Der Rang einer grundbücherlichen Eintragung richtet sich nach dem zeitlichen (Tag, Uhrzeit) Einlagen des Gesuches beim jeweiligen Bezirksgericht/Grundbuchsgericht.
Die Wahrung eines Ranges erfolgt mittels:
- Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung.
Diese wird vom Käufer einer Liegenschaft beantragt, um seinen Eigentümeranspruch bis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes sicherzustellen (Wirksamkeit maximal 1 Jahr).
· Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung - Rangreservierung für maximal 1 Jahr für eine mögliche Eintragung eines Pfandrechtes (Hypothek).

Rechtsgebühr

Jede verbriefte (schriftliche Form) Kredit-/Darlehensvergabe löst eine staatliche Gebührenpflicht aus. Die Gebühr entsteht einmalig bei Kredit-/Darlehenseinräumung, wird vom Kredit-/Darlehensbetrag in Abzug gebracht und direkt an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abgeführt.

Referenzzinssatz

* lat. referre: sich beziehen
Repräsentativer, meist kurz- bis mittelfristiger Zinssatz, an dem sich Marktzinssätze bzw. Indikatoren für die Zinsgleitklausel orientieren.
Der wichtigste österreichische Referenzzinssatz ist der EURIBOR.

Restschuldversicherung

Sonderform der Risikoversicherung
Während der Laufzeit der Versicherung wird im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers der noch offene Schuldsaldo eines Kredites abgedeckt.

Revolvierender Kredit

* lat. revolvere: zurückrollen, zurückdrehen
Der zur Verfügung gestellte Kreditrahmen kann während der vereinbarten Kreditlaufzeit teilweise oder zur Gänze zurückbezahlt und wieder ausgenützt werden.
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SWAP

Bestandteil zur Indikatorbildung der neuen Zinsgleitklausel.
Ist jener Zinssatz, der täglich um 11 Uhr (MEZ) von einer unabhängigen Stelle (ISDA International Swaps and Derivatives Association, Inc.) als Durchschnitt der quotierten Fünfjahreszinssätze von maßgeblichen europäischen Banken ermittelt wird. Pro Kalendermonat wird der Durchschnitt dieser Zinssätze ermittelt (SWAP).

Schätzgebühr

Zur Abgeltung des Bearbeitungs-/Liegenschaftsbewertungsaufwandes bei Immobilien-Finanzierungen mit hypothekarischer Besicherung wird diese Gebühr einmalig verrechnet und vom Kredit-/Darlehensbetrag in Abzug gebracht.

Sicherheiten

Absicherung der Banken bei an Kreditnehmer vergebene Ausleihungen.
Sie dienen zusätzlich zur Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Kredit/Darlehensnehmers der Vermeidung von Verlusten aus möglicher Zahlungsunfähigkeit/Zahlungsunwilligkeit.
- materielle Sicherheiten: objektiv bewertbar und realisierbar (Hypothek, Barwerte).
- immaterielle Sicherheiten: bonitätsabhängig (Bürgen, Mitschuldner, Garanten).
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Terminverlust

Tritt ein, sofern ein Kreditnehmer, trotz mehrmaliger Mahnung der Bank, seinen Kreditverpflichtungen (z.B.: Ratenzahlungen) nicht nachkommt.
Die Bank ist berechtigt, den gesamten aushaftenden Kreditbetrag zuzüglich Zinsen und Spesen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.

Tilgungsträger

Vermögenswert (Lebensversicherung, Wertpapiere) eines Kreditnehmers, durch den am Ende der Kreditlaufzeit der Kreditbetrag zur Gänze zurückgezahlt (getilgt) wird.
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Unanfechtbarkeit (Klausel)

Sondervereinbarung bei Lebensversicherungen, dass der Versicherungsschutz ohne zeitliche Einschränkung auch bei Selbstmord des Versicherten besteht, und von Seiten des Versicherers der zugrundeliegende Vertrag nicht rückwirkend widerrufen werden kann.
Dies ist eine maßgebliche Voraussetzung bei Verpfändung/Abtretung eines Versicherungsvertrages zu Gunsten eines Kreditengagements.
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Verkehrswert

Aktueller Handelswert (Marktwert) einer Liegenschaft (Grundstück, Immobilie), der durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen festgestellt wird.

Verpfändung

Überlassung (Hinterlegung) eines Vermögenswertes (z.B. Sparbuch) oder eines finanziellen Anspruches (z.B. Gehalt, Versicherung) mit allen ableitbaren Rechten und ausschließlicher Verfügungsgewalt des Pfandgläubigers (Bank) zur Sicherstellung für einen Kredit.

Vinkulierung

* lat. vinculum: hemmendes Band, Schranke
Vereinbarung, dass die Verfügung über einen Vermögenswert nur mit Zustimmung (z.B. der Bank als Vinkulargläubiger) erfolgen kann.

Volatilität

*lat. volatilis: geflügelt, schnell vergänglich
Ausmaß und Häufigkeit der Kurs-Schwankungen von Devisen, Wertpapieren, Zinssätzen u.ä.
Rechnerisch ist die Volatilität der Abstand zwischen Höchst- und Tiefststand (Kurs, Preis, Prozent) in Prozentpunkten des Durchschnittswertes einer bestimmten Periode.
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Wechsel/Widmungserklärung

Im Zusammenhang mit einem Blankowechsel - seitens des Kreditnehmers unterfertigte Erklärung in der geregelt ist, wie die Bank den Wechsel verwenden darf.
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Zinsgleitklausel

Das Konsumentenschutzgesetz verpflichtet die Banken, die variablen Zinsen für vergebene Privatkredite nach objektiv nachprüfbaren Regeln laufend an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Diese Regeln, von jeder Bank festgesetzt, dienen der Errechnung eines nachvollziehbaren Indikators und der zeitlich gültigen Anpassungsmodalitäten. Sie sind im Kreditvertrag vereinbart und somit dem Kreditnehmer zur Kenntnis gebracht.

Die seit 16.07.2001 gültige Zinsgleitklausel der Bank Austria Creditanstalt:
Der maßgebliche Indikator ist das arithmetische Mittel (Hälfte der Summe beider Werte) von EURIBOR und SWAP. Eine Anpassung des variablen Zinssatzes erfolgt ab einer Änderung des Indikators von mehr als 0,25 % (Schwellenwert). Der aus der Änderung errechnete Zinssatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Die Anpassung erfolgt monatlich, bei Vorliegen der definierten Kriterien.